Spenden

Das Steuerrecht in Deutschland ermöglicht es, die Verbreitung der guten Nachricht von Jesus Christus steuerlich zu fördern. Bei Spenden für kirchliche, gemeinnützige, mildtätige oder wissenschaftliche Zwecke können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden.

Sollten Spenden in einem Kalenderjahr die Abzugsbeschränkung von 20 Prozent überschreiten, geht die Abzugsfähigkeit nicht verloren. Die nicht berücksichtigten Spenden werden den Spenden des folgenden Jahres hinzugerechnet.

Bei Ihren Überweisungen können Sie eines oder mehrere aus unseren Spendenprojekten angeben. Die Aufteilung der Gesamtsumme ist möglich. Ohne nähere Angaben werden Ihre Spenden für die allgemeine Arbeit unserer Gemeinde verwendet.

Überweisen Sie Ihre Spende direkt auf unser Konto bei der Spar- und Kreditbank Witten oder geben Sie uns eine Einzugsermächtigung. Eine Zuwendungsbestätigung erhalten Sie am Anfang des folgenden Jahres unaufgefordert zugesandt.

Konto der Freien evangelischen Gemeinde Bonn

Freie evangelische Gemeinde Bonn
Spar- und Kreditbank Witten (SKB)
BLZ: 452 604 75
Konto: 9 234 700
BIC GENODEM1BFG
IBAN DE09 4526 0475 0009 2347 00
Verwendungszweck:
FeG Allgemein oder unsere einzelnen Spendenprojekte